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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt

Swiss Tracks GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Preises das alleinige Eigentumsrecht an den gelieferten Gegenständen vor, die weder abgetreten, verkauft, hypothekarisch belastet noch in irgendeiner Weise verpfändet werden dürfen. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Kosten des Käufers eingetragen, ebenso wie seine Löschung.

Preis, Zahlung

2. Preis, Zahlung

Die Preise verstehen sich in Schweizer Geld. Swiss Tracks Sàrl behält sich vor, bei Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferung den neuen Tarif anzuwenden. Bei verspäteter Zahlung werden ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen zu dem auf der Rechnung angegebenen Zinssatz verlangt. Im Falle eines Verkaufs in Raten oder einer anderen Vereinbarung, die Ratenzahlungen vorsieht, führt ein Verzug bei der Zahlung einer Rate oder einer Fälligkeit dazu, dass der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort fällig wird, wobei ab der unbezahlten Fälligkeit Zinsen anfallen. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäss erfüllt, ist Swiss Tracks GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die Zahlung mit Verzugszinsen zu verlangen oder die Ware zurückzunehmen und anstelle des Preises die Zahlung einer Entschädigung für Miete, Abnützung und zur Deckung jedes anderen erlittenen Schadens zu verlangen. Die Entschädigung im Falle der Rücknahme beträgt 15% des Gesamtverkaufspreises, wobei alle weiteren Schäden ausdrücklich vorbehalten bleiben.

3. Kredit

Wenn der Vertrag von der Gewährung eines Kredits durch den Käufer abhängig gemacht wird, gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald der Kredit gewährt wurde. Jeder Verzicht des Käufers hat die Zahlung einer Konventionalstrafe zur Folge, die gemäss Ziffer 2 oben auf 15% des Gesamtverkaufspreises festgesetzt wird.

4. Kontrolle der Lieferung

Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Erhalt sorgfältig zu prüfen. Stellt er einen Materialmangel oder einen Defekt fest, muss er diesen vom Transporteur feststellen lassen, indem er ihn auf dem unterzeichneten Lieferschein vermerkt, und SOFORT eine schriftliche Reklamation an Swiss Tracks Sàrl richten. Andernfalls ist die Garantie ausgeschlossen. Im Falle eines Fehlers bei der Lieferung, der Swiss Tracks Sàrl zuzuschreiben ist, trägt Swiss Tracks Sàrl die Portokosten, aber keinen weiteren Schadenersatz. Swiss Tracks GmbH haftet nicht für Materialverlust oder Schäden, die während des Transports durch Dritte oder den Käufer entstehen.

5. Lieferzeiten

Lieferzeiten

Diese werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht garantiert. Eine Lieferverzögerung kann in keinem Fall einen Rücktritt des Käufers vom Vertrag oder einen Anspruch auf Schadenersatz begründen.

6. Garantie

Für die Ware wird eine Garantie von 1 Jahr auf Material-, Konstruktions-, Montage- und Funktionsfehler gewährt. Während der Dauer dieser Garantie wird jedes als fehlerhaft anerkannte Teil kostenlos ersetzt, unter Ausschluss aller anderen Ansprüche. Die Garantie für Teile gilt nur, wenn sie von den Mechanikern der Swiss Tracks GmbH oder einem autorisierten Vertreter ausgetauscht werden. Der Käufer trägt die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau von Teilen, die unter die Garantie fallen, sowie die Porto- und/oder Reisekosten.

Die Garantie für Mängel beschränkt sich auf den Ersatz zu den vorstehenden Bedingungen, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz.

7. Ausschluss der Garantie

Wird eine Maschine ohne die Zustimmung von Swiss Tracks SàrI Dritten zur Reparatur, Änderung oder Umbau überlassen, so führt dies zum Ausschluss der Garantie des Verkäufers und des Herstellers. Darüber hinaus sind von der Garantie ausgeschlossen:

  1. Alle Schäden, die auf mangelnde Sorgfalt, Nachlässigkeit, Vergesslichkeit, Unerfahrenheit oder Fehler des Benutzers zurückzuführen sind;

  2. Jede verspätete oder nicht den Anforderungen von Ziff. 4 und 6 entsprechende Mängelanzeige ;

  3. Jede vom Käufer an Dritte verliehene oder vermietete Maschine ;

  4. Jede gebraucht verkaufte Maschine, es sei denn, es wurde schriftlich eine  besondere Garantie von

Rücksendung

8. Rücksendung

Eine Rückgabe wird ausnahmsweise nur unter folgenden Bedingungen akzeptiert:

  1. Die Rückgabe von Maschinen oder anderen Gegenständen als Ersatzteilen ist ausgeschlossen;

  2. Vor der Rücksendung muss Swiss Tracks SàrI formell seine Zustimmung geben ;

  3. Der Lieferschein muss das zurückgegebene Teil begleiten;

  4. Die Münze muss innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung in der Originalverpackung, sauber und unbenutzt zurückgegeben werden;

  5. Eine schriftliche und genaue Erklärung muss den Grund für die Rücksendung erläutern ;

  6. Alle Versandkosten sind vom Käufer zu tragen;

  7. Lagerkosten werden in Rechnung gestellt;

  8. Speziell bestellte Teile, elektrische und elektronische Komponenten werden nicht zurückgenommen.

9. Ratifizierungen des Kaufvertrags für Maschinen. Die von einem Verkäufer der Swiss Tracks GmbH unterzeichneten Verträge über den Verkauf von Maschinen gelten erst nach Ratifizierung durch ein Mitglied der Geschäftsleitung als abgeschlossen: Nach der Ratifizierung wird dem Käufer eine Bestätigung des Vertrags zugesandt.

10. Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz von Swiss Tracks Sàrl in Echallens oder am Hauptwohnsitz des Verkäufers. Der Käufer erklärt, dass er sich den Entscheidungen des vorgenannten Gerichtsstandes unterwerfen wird, indem er auf den Gerichtsstand seines Wohnsitzes verzichtet.

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